NBA: Schonen von Starspielern soll strenger geahndet werden
Starspieler sollen von ihren Teams zukünftig nicht mehr so leicht auf die Reservebank geschickt werden dürfen, um ganze Spiele zur Schonung ihrer Kräfte auszusetzen. Um dies umzusetzen, hat die Liga kürzlich neue Regeln ins Leben gerufen, die sogar durch Geldstrafen durchgesetzt werden sollen.
Das so genannte „Tanking“ ist in Profisportligen verpönt, wird aber dennoch immer wieder praktiziert: Sind die Play-Offs erst einmal verpasst, schonen die Mannschaften gerne mal ihre Stars und nehmen Niederlagen auf dem Feld dadurch billigend in Kauf, da auf diese Weise die Aussichten auf eine bessere Platzierung in der Draft-Lotterie steigen.
Die NBA möchte dieses „die Integrität des Spiels“ bedrohende Verhalten nun strenger ahnden. Hierzu haben die Klubbesitzer die neue Player Participation Policy ins Leben gerufen, die es dem Ligabüro erlaubt, Verstöße mit Geldstrafen zu sanktionieren: Beim ersten Verstoß werden demnach 100.000 Dollar fällig, beim zweiten 250.000 Dollar, ab dem dritten dann bereits eine Millionen Dollar.
Um diese Regel umsetzbar zu machen, wurde zudem genaustens festgelegt, wer in den Augen der Liga als Starspieler gilt – und zwar Spieler, die in den drei vorangegangenen Spielzeiten in ein NBA-All-Star- oder All-NBA-Team gewählt wurden.
Sonderregelungen bei Back-to-backs
Da auch in der NBA der Grundsatz „keine Regel ohne Ausnahme“ gilt, wurde zudem ein Kriterienkatalog beschlossen, den Spieler erfüllen müssen, um im Falle von Back-to-backs doch von der Seitenlinie aus zuschauen zu dürfen: So muss der Athlet zum Saisonauftakt mindestes 35 Jahre alt sein und bereits 34.000 Minuten in der Regular Season oder 1.000 Spiele der Regular Season und den Playoffs absolviert haben.
Auch für Spieler mit einer Verletzungsvergangenheit gibt es eine Sonderregelung. In diesem Fall darf ein Team die NBA um Erlaubnis für eine Schonung fragen. Gesunde Spieler, die sich für ein Spiel ausruhen wollen, müssen für die Zuschauer bei den Spielen sichtbar platziert werden.
Titelbild: AFP